Die Perspektive der Abteilung Jugend und Familie
- Kinder, Jugendliche und Familien, Regionale Projekte und Praxisbeispiele, Sozialberichterstattung
Die Integrierte Sozialplanung (ISP) im Landkreis Mittelsachsen wirkt nicht nur im Hintergrund als Datengrundlage, sondern ganz konkret im Arbeitsalltag der Fachämter. In unserer Beitragsreihe haben wir bereits mehrere Perspektiven auf die ISP vorgestellt. Diesmal richten wir den Blick auf die Abteilung Jugend und Familie: Wie wird hier integriert geplant, welche Aufgaben stecken dahinter, und was hat sich seit Einführung der ISP verändert?
Inhaltsverzeichnis
Vielfältige Aufgaben für junge Menschen und Familien
Die Abteilung Jugend und Familie berät und unterstützt junge Menschen und Familien in ganz unterschiedlichen Lebenslagen. Organisatorisch gliedert sie sich in die Abteilungsleitung – mit Jugendhilfeplanung, Fachcontrolling und Verfahrenslotse – sowie in mehrere Fachbereiche, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe über den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und die Förderung der Kindertagesbetreuung bis hin zu den Besonderen Sozialen Diensten sowie dem Kindschaftsrecht und Elterngeld reichen.
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Seit Einführung der ISP haben sich in mehreren dieser Bereiche Arbeitsabläufe spürbar vereinfacht und neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Ein Rundgang durch die Fachbereiche zeigt, wie unterschiedlich – und wie eng – die jeweiligen Berührungspunkte zur ISP sind.
Ein Rundgang durch die Fachbereiche
> Wirtschaftliche Jugendhilfe und Unterhaltsvorschuss:
Dieser Bereich verantwortet die finanzielle Bearbeitung der Hilfen zur Erziehung sowie des Unterhaltsvorschusses. Der Bezug zur ISP ist hier vergleichsweise schmal: Über die Statistik zum Unterhaltsvorschuss fließen Daten ins Sozialmonitoring ein, darüber hinaus gibt es wenig Berührung.
Diese Statistik zeigt, wie viele Kinder im Landkreis auf Unterhaltsvorschuss angewiesen sind, weil ein Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt – und wie sich diese Zahl über die Zeit sowie in den Gemeinden entwickelt. Für das Sozialmonitoring ist sie damit ein wertvoller Indikator für die wirtschaftliche Lage von Ein-Eltern-Familien im Landkreis und ergänzt so das Gesamtbild, das die ISP aus den verschiedenen Fachbereichen zusammenträgt.
> Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD):
Deutlich enger ist die Verzahnung im Allgemeinen Sozialen Dienst. Hier unterstützen 41 Sozialpädagog:innen (Stand August 2026) Kinder, Jugendliche, Familien und junge Volljährige – von der Beratung über Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bis hin zur Krisenintervention beim Schutz des Kindeswohls. Diese Arbeit ist regional organisiert: Die zuständigen Fachkräfte betreuen bestimmte Regionen des Landkreises. Gerade in einem Flächenlandkreis wie Mittelsachsen setzt das eine fundierte Kenntnis der jeweiligen regionalen Bedingungen voraus – der Sozialstruktur, der vorhandenen Angebote und der Netzwerkpartner vor Ort.
Genau an dieser Stelle unterstützt die ISP die tägliche Arbeit: Sozialmonitoring, Sozialberichterstattung, Praxisforschungsprojekte und Netzwerkveranstaltungen liefern die Grundlage, um den jeweiligen Sozialraum fundiert einschätzen zu können. Hinzu kommt der Austausch mit anderen Fachämtern, der im Alltag vieles erleichtert, etwa wenn es um aufenthaltsrechtliche Fragen, den Gesundheitsstatus junger Menschen, schnelle und unbürokratische Unterstützung von Familien oder Fragen der Eingliederungshilfe und Inklusion geht. Auch die jährlichen Fallzahlen zu Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe fließen in die Sozialberichterstattung ein und helfen dabei, Belastungsfaktoren kleinräumig zu ermitteln und daraus Bedarfe für die Jugendhilfeplanung abzuleiten.
Wie das in der Praxis aussieht, zeigen zwei gute Beispiele: die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Handlungskonzept „Soziale Teilhabe stärken“ und die Nutzung der Ergebnisse aus der Beratungsstellenanalyse.
> Kindertagesbetreuung und Förderung:
Dieser Fachbereich deckt ein breites Spektrum ab – von Jugend-, Jugendsozial- und Schulsozialarbeit über den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bis zur Bedarfsplanung im Kita-Bereich.
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Zur ISP bestehen mehrere Anknüpfungspunkte: Daten zu Elternbeiträgen fließen ins Sozialmonitoring ein, die Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erfolgt etwa bei Programmen zur Gesundheitsförderung oder zur Sprachförderung in Kitas und mit dem Bereich Bildung wird die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten, Schulsozialarbeit und Schulnetzplanung abgestimmt. Ein gemeinsamer Netzwerkkalender erleichtert zudem die Veranstaltungsplanung – ebenso wie die Abstimmung mit Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit zu gemeinsamen Kooperationsprojekten im Übergang von der Schule in den Beruf.
> Besondere Soziale Dienste:
Hier laufen unter anderem der Pflegekinderdienst und die Adoptionsvermittlung zusammen, ebenso die Koordinierungsstelle für die Netzwerkarbeit im präventiven Kinderschutz und in den Frühen Hilfen sowie eine aufsuchende präventive Arbeit rund um Geburt und frühe Elternschaft. Die ISP unterstützt diesen Bereich vor allem beim Ausbau von Ehrenamtsstrukturen und Familienpatenschaften, bei der Nutzung des Netzwerkkalenders sowie durch die Mitwirkung in fachübergreifenden Arbeitsgruppen zur Gesundheitsförderung im Landkreis.
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> Kindschaftsrecht und Elterngeld:
Dieser Fachbereich – zuständig für Unterhalts- und Vaterschaftsfragen, Beistandschaften, das Sorgeregister, Beurkundungen und Elterngeld – hat keinen unmittelbaren fachlichen Bezug zur ISP, arbeitet aber wie alle Fachbereiche im Alltag eng mit anderen Fachämtern zusammen.
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Jugendhilfeplanung, Fachcontrolling und Verfahrenslotse: Integriertes Denken im Kern
Am stärksten zeigt sich der Wandel dort, wo Planung, Controlling und Lotsenfunktion zusammenlaufen. Seit Einführung der ISP wird hier zunehmend integriert gedacht, geplant und gehandelt – auf Basis der Sozialregionen als gemeinsamer Planungsgröße, mit Rückgriff auf kleinräumige Sozialdaten, im fachlichen Austausch mit der ISP und nicht zuletzt vor dem Hintergrund gesetzlicher Vorgaben: der inklusiven Ausrichtung der Angebote, dem Ausbau niedrigschwelliger Strukturen und der Stärkung des Ehrenamts.
Wie konkret das aussieht, zeigen einige Beispiele: Seit 2023 arbeiten die Abteilungen Jugend und Familie sowie Soziales gemeinsam an der Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. 2024 fand dazu ein Workshop zur inklusiven Jugendhilfe statt, an dem neben dem Jugendamt und dem Sozialamt auch der Kommunale Sozialverband, die ISP und die Hochschule Mittweida beteiligt waren. Seit April 2026 läuft ein weiteres gemeinsames Projekt der Abteilung Jugend und Familie mit der Hochschule Mittweida zur Vorbereitung einer inklusiven Jugendhilfeplanung.
Hinzu kommen die laufende Nutzung kleinräumiger Sozialstrukturdaten sowie Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange: Wenn eine Gemeinde im Landkreis beispielsweise einen Bebauungsplan aufstellt oder ändert, muss sie dazu unter anderem den Landkreis anhören – als sogenannten Träger öffentlicher Belange. Für den Bereich Jugend und Familie prüft die ISP dann, welche Auswirkungen ein Vorhaben auf die soziale Infrastruktur vor Ort hat, etwa auf den Bedarf an Kita-Plätzen, Schulen oder Jugendangeboten, und gibt auf dieser Grundlage eine fachliche Stellungnahme ab. Diese Stellungnahmen werden zentral von der ISP erstellt und durch Zuarbeiten der Fachplanerinnen und Fachplaner gespeist – so wird sichergestellt, dass soziale Bedarfe schon bei der Planung mitgedacht werden.
Fazit
Der Blick in die Abteilung Jugend und Familie macht deutlich: Integrierte Sozialplanung ist kein abstraktes Konzept, sondern wirkt im Arbeitsalltag – mal als Datengrundlage im Hintergrund, mal als aktive Vernetzung im Sozialraum, mal als gemeinsames Projekt über Abteilungsgrenzen hinweg.
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